Die nachstehenden Reisebedingungen werden Bestandteil des zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden abgeschlossenen Pauschalreisevertrages i.S.d. § 651a BGB und ergänzen insoweit die gesetzlichen Bestimmungen.
Sofern in den nachstehenden Bedingungen der etwas sonderliche Begriff „dauerhafter Datenträger“ verwendet wird, ist darunter gemäß § 126b BGB jedes Medium zu verstehen, dass es dem Empfänger ermöglicht, eine auf dem Datenträger befindliche, an ihn persönlich gerichtete Erklärung so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm während eines für ihren Zweck angemessenen Zeitraums zugänglich ist, und das geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben. Hierzu zählen unter anderem E-Mails, USB-Sticks, CDROMs, DVDs, Papier, Speicherkarten und Computerfestplatten.
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, fernmündlich oder über elektronische Medien erfolgen kann, nachdem der Kunde vom Reiseveranstalter i.S. des Art. 250 §§ 1-3 EGBGB ordnungsgemäß informiert wurde, bietet der Kunde Bedu Expeditionen Peter Franzisky (im folgenden Bedu Expeditionen) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich für 10 Tage an. Grundlage dieses Angebots ist die Reiseausschreibung durch Bedu Expeditionen. Orts- und Internetbeschreibungen anderer Anbieter sind für uns nicht bindend.
1.2 Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung durch Bedu Expeditionen zustande und bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragschluss wird Bedu Expeditionen dem Kunden die Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln bzw. in den Fällen des Art. 250 § 6 I EGBGB in Papierform übermitteln.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Bedu Expeditionen vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt und sofern der Reiseveranstalter auf die Änderungen hingewiesen und im Übrigen seine vorvertraglichen Informationspflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat.
1.5 Reisevermittler wie Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt des Reisevertrages abweichende Zusicherungen zu geben.
1.6 Vermittelt Bedu Expeditionen ausdrücklich in fremdem Namen Fremdleistungen, wie Flüge und Mietwagen, so richten sich solche Verträge nach den Gesetzen und etwaigen Bedingungen dieses fremden Vertragspartners, soweit diese einbezogen wurden. Bei Ver mittlung haftet Bedu Expeditionen nur für die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht für die vertragsgemäße Leistung selbst.
1.7 Der Reiseveranstalter weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen dem Reiseveranstalter und dem Kunden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist bei Gruppenreisen 20 Tage, bei individuellen Reisen ohne Mindestteilnehmerzahl 30 Tage vor Reiseantritt zu zahlen, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb dieser Fristen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Bedu Expeditionen hat die Kundengelder bei der R+V Versicherung abgesichert.
2.2 Die vollständige Zahlung des Reisepreises ist Voraussetzung für die Aushändigung der Reiseunterlagen. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlt der Kunde auch nach Mahnung und Nachfristsetzung nicht, kann Bedu Expeditionen vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Bedu Expeditionen kann als Entschädigung eine Rücktritts – pauschale entsprechend Ziffer 5 verlangen.
2.3 Rücktritts-, Bearbeitungs-, Umbuchungs- oder Ver – sicherungskosten sind sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.
3. Leistungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Katalog bzw. dem Detailprogramm von Bedu Expeditionen sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reise – bestätigung und weiteren rechtsgültigen Vereinbarungen. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Bedu Expeditionen.
3.2 Die im Katalog bzw. dem Detailprogramm enthaltenen Angaben sind für Bedu Expeditionen bindend. Wir können jedoch vor Vertragschluss eine Änderung erklären, über die der Reisende vor Vertragsschluss informiert wird.
3.3 Beschriebene Tierbeobachtungen können nicht garantiert werden, da es sich um Naturerlebnisse mit freilebenden, wilden Tieren handelt, deren Verhalten nicht zu 100 % vorhersehbar ist. Im Fall keiner Sichtung ist keine Erstattung des Reisepreises möglich.
4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und die von Bedu Expeditionen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs ansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Bedu Expeditionen den Kunden unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger zu informieren. Bei einer solchen erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurükkzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung durch Bedu Expeditionen diesem gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt, Vertragsübertragung, Umbuchung oder Abbruch durch den Kunden
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist grundsätzlich formlos möglich. Dem Kunden wird jedoch empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Dem Rücktritt steht der Fall gleich, dass ein Reiseteilnehmer aus Gründen, die der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat, die Reise nicht antritt oder ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann Bedu Expeditionen statt des Reisepreises eine angemessene Entschädigung die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Bedu Expe di tionen zu vertreten ist und/oder keine unvermeidbaren, außer – gewöhnlichen Umstände i.S.d. § 651h III BGB vorliegen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes ersparter Aufwendungen sowie dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben kann.
5.3 Bedu Expeditionen ist berechtigt, folgende pauschale Mindestentschädigung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis und unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendungen der Reiseleistungen zu verlangen:
Es bleibt dem Kunden unbenommen, uns nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist, als die Pauschale.
5.4 Bedu Expeditionen behält sich vor, anstelle der Pauschalen eine höhere konkrete Entschädigung gemäß Ziffer
5.2 zu verlangen, wenn wir nachweisen, dass diese Kosten tatsächlich entstanden sind.
5.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Bedu Expeditionen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende gegenüber Bedu Expeditionen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
5.6 Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsschluss auf Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart besteht nicht, sofern der Reiseveranstalter seine vorvertraglichen Informations – pflichten gem. Art. 250 §§ 1-3 EGBGB erfüllt hat. Wird auf Wunsch des Kunden dennoch eine solche Umbuchung vorgenommen, kann Bedu Expeditionen eine Umbuchungspauschale pro Reisenden von 25 Euro bis 60 Tage vor Reiseantritt erheben. Danach können, sofern überhaupt möglich, Umbuchungswünsche nur nach Rücktritt vom Vertrag gemäß Ziffer 5.2 bis 5.4 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. In Einzelfällen sind Umbuchungen, die nur geringen Aufwand verursachen, bei Zahlung der Bearbeitungspauschale möglich.
5.7 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Bedu Expeditionen wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Bedu Expeditionen ist berechtigt, 20 % des erstatteten Betrages als Ausgleich seiner Kosten einzubehalten.
6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus dem Kunden zurechenbaren Gründen während der Reise entstehen, gehen zu seinen Lasten und sind mit sofortiger Fälligkeit an den jeweiligen Anspruchsinhaber zu zahlen.
7. Rücktritt oder Kündigung durch Bedu Expeditionen, Mindestteilnehmerzahl
Bedu Expeditionen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
7.1 – bis 21 Tage vor Reisebeginn, wenn eine in der Reiseausschreibung für die bestätigte Reise angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Bedu Expeditionen in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich dem Reiseveranstalter gegenüber geltend zu machen. Sofern der Reisende von seinen Rechten keinen Gebrauch macht, wird der bezahlte Reisepreis unverzüglich (spätestens innerhalb von 14 Tagen) erstattet.
7.2 – wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch Bedu Expeditionen nachhaltig schwerwiegend stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Bedu Expeditionen, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der bestätigten Reiseleistungen auf der Grund lage des jeweiligen Angebotes.
8.2 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche aufgrund internationaler Abkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
8.3 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter hierauf berufen.
8.4 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungs – störungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht Bestandteil des Reisevertrages sind und die der Reisende ohne Vermittlung des Reiseveranstalters direkt gebucht und in Anspruch genommen hat (z.B. Veranstaltungen, Ausflüge, Besuche, etc.).
9. Obliegenheiten des Kunden
9.1 Der Kunde hat den Reiseveranstalter umgehend davon in Kenntnis zu setzen, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (Flugscheine, Leistungsgutscheine und Reiseinformationen) innerhalb der mitgeteilten Frist vor Reiseantritt nicht erhalten hat.
9.2 Bedu Expeditionen ist gesetzlich verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert der Reise mindern. Der Kunde ist zur Wahrung seiner Rechte gesetzlich verpflichtet, dem Reiseveranstalter unter nachstehender Kontaktadresse oder seiner Reiseleitung bzw. lokalen Agentur einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die jeweils Angesprochenen sind nicht berechtigt, Ansprüche anzuerkennen. Sie dürfen lediglich bestätigen, die Bean standung des Reisenden entgegengenommen zu haben.
9.3 Vertragliche Minderungsansprüche (§ 651m BGB) und Schadensersatzansprüche (§ 651n BGB) sind ausgeschlossen, sofern der Kunde die Mängelanzeige schuldhaft unterlässt.
9.4 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Bedu Expeditionen kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bedu Expeditionen kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
9.5 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer vom Reisenden zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter bei der Buchung erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist.
9.6 Bei Verlust und Beschädigung sowie Verspätungen von Reisegepäck sind umgehend der Reiseveranstalter bzw. dessen Reiseleitung und zusätzlich das Beförderungs – unternehmen zu benachrichtigen. Das Beförderungs – unternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung (bei Flugbeförderung international als P.I.R. = Property Irregularity Report bezeichnet) verpflichtet. Bei Flugbeförderung ist die Schadensanzeige bei Gepäck – beschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Flug – gesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht fristgerecht ausgefüllt worden ist.
9.7 Ansprüche in Fällen der Nichtbeförderung, Annullierungen und Verspätungen aus der EU Verordnung Nr. 261/2004 sind ausschließlich an die ausführende Fluggesellschaft zu richten.
10. Versicherungen
Bedu Expeditionen empfiehlt den Abschluss folgender Versicherungen: Reisenotruf- und Reisekranken – versicherung jeweils mit Deckung von Rückführungs – kosten, Reisegepäck-, Reiseunfall und ReisehaftpflichtVersicherung. Zudem empfiehlt Bedu Expeditionen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung. Diese sichert dem Reisenden einen Erstattungsanspruch gegen die Versicherung gemäß deren Versicherungs – bedingungen.
11. Abtretungsausschluss
Die Abtretung von Ansprüchen gegen Bedu Expeditionen an Dritte, welche nicht an der Reise teilgenommen haben, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Bedu Expeditionen ausgeschlossen.
12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
12.1 Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet den Reiseveranstalter, den Kunden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug beförderungsleistungen bei Buchung zu informieren.
12.2 Steht bei der Buchung das ausführende Luftfahrtunternehmen noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dem Kunden das Luftfahrtunternehmen zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald der Reiseveranstalter weiß, welches Luftfahrtunternehmen den Flug durchführen wird, muss er den Kunden informieren.
12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführendes Luftfahrtunternehmen genannte Fluggesellschaft, muss der Reiseveranstalter den Kunden über den Wechsel informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Kunde so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird.
12.4 Die Schwarze Liste der Luftfahrtunternehmen gegen die eine EU-Betriebsuntersagung ergangen ist, wird laufend unter der Internetseite http://air-ban.europa.eu aktualisiert.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
13.1 Bedu Expeditionen unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungs – landes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertrags abschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Der Kunde ist jedoch für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nicht befolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, ausgenommen, wenn sie durch eine Falsch- oder Nichtinformation durch den Veranstalter bedingt sind.
13.2 Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Kunden nicht eingehalten werden, so dass der Kunde deshalb an der Reise verhindert ist, kann der Reiseveranstalter den Kunden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13.3 Bedu Expeditionen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Bedu Expeditionen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, Bedu Expeditionen hat die Verzögerung zu vertreten.
13.4 Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten oder die Kosten eines Rücktransfers, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder unrichtig informiert hat.
13.5 Der Reisende soll sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren. Gegebenenfalls soll ärztlicher Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf Informationen insbesondere der Gesundheitsämter, von reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, von Tropenmedizinern, von reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
14.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Bedu Expeditionen findet deutsches Recht Anwendung, insbesondere die Vorschriften des Reisevertrages des Bürgerlichen Gesetzbuches.
14.2 Der Kunde kann Bedu Expeditionen nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Bedu Expeditionen gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Kunden maßgeblich. Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und Bedu Expeditionen anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt. b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die vorgenannten Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
15. Datenschutz und Sonstiges
15.1 Alle von Bedu Expeditionen erfassten Daten, die der Reiseteilnehmer im Rahmen seiner Reiseanmeldung an Bedu Expeditionen weitergeleitet hat, werden nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bedingungen, insbesondere dem Bundesdaten schutz gesetz und der DSGVO, ausschließlich für die Betreuung des Kunden und zur Reiseabwicklung verwendet. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung von Kunden daten sind unter www.bedu.de/kontakt/datenschutz.html zusammengefasst.
15.2 Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODRVO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online- Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
15.3 bedu Expeditionen weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass Bedu Expeditionen nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder wir freiwillig daran teilnehmen, wird Bedu Expeditionen die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.
15.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
16. Reiseveranstalter
Bedu Expeditionen
Peter Franzisky
Johann-Karg-Str. 4d
D-85540 Haar bei München
Tel. 089-6243 9791, Fax 089-6243 9885
E-Mail: [email protected]
www.bedu.de www.visit-oman.com
USt-ID: DE220220423
Reiseveranstalter-Insolvenz- und Haftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 533-5859, www.ruv.de
Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: weltweit Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung
Stand: Juli 2018
Bedu Expeditionen Peter Franzisky
Johann-Karg-Str. 4 d, 85540 Haar, Tel. 089-6243 9791, Fax 089-6243 9885, e-Mail [email protected], http://www.bedu.de
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a des BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU)
2015/2302.
Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Bedu Expeditionen trägt die volle
Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.
Zudem verfügt Bedu Expeditionen über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls
der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz des
Reiseveranstalters.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist:
www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Nutzung aller unserer unter den Domains www.bedu.de, www.visit-oman.com, www.arabien-entdecken.de, www.peter-franzisky.de und www.franzisky.de erreichbaren Internetseiten und betrifft die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung (nachfolgend: “Verwendung”) Ihrer personenbezogenen Daten (nachfolgend: “Daten”). Unsere Website kann jedoch auch Links zu anderen Unternehmen enthalten, für die unsere Datenschutzerklärung nicht gilt.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich jederzeit per Email an [email protected] oder per Post an unseren Datenschutzbeauftragten wenden:
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Darüber hinaus unterliegen wir verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen bis zehn Jahre über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus. Letztendlich richtet sich die Speicherdauer auch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.
Übermittlung von Daten in ein Drittland
Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet nur statt, soweit es zur Ausführung des Reisevertrages erforderlich ist (z.B. an Airlines und Hotels) oder es gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. steuerrechtliche Meldepflichten).
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Stand: Mai 2018
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